Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2007 - C-404/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8001
EuGH, 29.11.2007 - C-404/05 (https://dejure.org/2007,8001)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - C-404/05 (https://dejure.org/2007,8001)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - C-404/05 (https://dejure.org/2007,8001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Private Kontrollstellen - Erfordernis einer Niederlassung oder dauerhaften Infrastruktur im Mitgliedstaat der Erbringung der Leistung - Rechtfertigungsgründe - Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Private Kontrollstellen - Erfordernis einer Niederlassung oder dauerhaften Infrastruktur im Mitgliedstaat der Erbringung der Leistung - Rechtfertigungsgründe - Teilnahme an der ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Private Kontrollstellen - Erfordernis einer Niederlassung oder dauerhaften Infrastruktur im Mitgliedstaat der Erbringung der Leistung - Rechtfertigungsgründe - Teilnahme an der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung privater Kontrollstellen für Erzeugnisses des ökologischen Landbaus durch Auflagen; Geltendmachung des Verstoßes gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften; Voraussetzungen für die Zulassung privater Kontrollstellen; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    EG Art. 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 55
    Freier Dienstleistungsverkehr: Landwirtschaftliche Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Private Kontrollstellen - Erfordernis einer Niederlassung oder dauerhaften Infrastruktur im Mitgliedstaat der Erbringung der Leistung - Rechtfertigungsgründe - Teilnahme an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Private Kontrollstellen - Erfordernis einer Niederlassung oder dauerhaften Infrastruktur im Mitgliedstaat der Erbringung der Leistung - Rechtfertigungsgründe - Teilnahme an der ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.11.2007)

    Deutschland muss Kontrolle des Öko-Landbaus nachbessern // leichterer Zugang für Auslands-Prüfer

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 49 EG - Dienstleistungsfreiheit - Erfordernis, dass Kontrollstellen im Bereich des ökologischen Landbaus, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, einen Geschäftssitz oder eine andere dauerhafte ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Im Zusammenhang mit der ersten Argumentationslinie ist darauf zu verweisen, dass Art. 55 EG in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 EG als Ausnahme vom Grundprinzip der Dienstleistungsfreiheit so auszulegen ist, dass sich seine Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, deren Schutz diese Bestimmung den Mitgliedstaaten erlaubt, unbedingt erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit muss sich die in diesen Artikeln vorgesehene Ausnahmeregelung nach ständiger Rechtsprechung auf Tätigkeiten beschränken, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen (vgl. Urteil Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung); dies schließt aus, dass rein helfende und vorbereitende Aufgaben für eine Einrichtung, die durch den Erlass der abschließenden Entscheidung tatsächlich öffentliche Gewalt ausübt, als Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne dieser Ausnahmeregelung angesehen werden (Urteil Thijssen, Randnr. 22).

  • EuGH, 13.07.1993 - C-42/92

    Thijssen / Controledienst voor de verzekeringen

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Der verbindliche Charakter ihrer Entscheidungen, die nur auf gerichtlichem Weg angreifbar seien, sei dagegen ein Gesichtspunkt, der für eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt spreche, was sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus den Urteilen vom 21. Juni 1974, Reyners (2/74, Slg. 1974, 631, Randnr. 43), und vom 13. Juli 1993, Thijssen (C-42/92, Slg. 1993, I-4047, Randnr. 8), ergebe.

    Somit muss sich die in diesen Artikeln vorgesehene Ausnahmeregelung nach ständiger Rechtsprechung auf Tätigkeiten beschränken, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen (vgl. Urteil Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung); dies schließt aus, dass rein helfende und vorbereitende Aufgaben für eine Einrichtung, die durch den Erlass der abschließenden Entscheidung tatsächlich öffentliche Gewalt ausübt, als Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne dieser Ausnahmeregelung angesehen werden (Urteil Thijssen, Randnr. 22).

  • EuGH, 11.03.2004 - C-496/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die hierfür getroffenen Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was objektiv erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2004, Kommission/Frankreich, C-496/01, Slg. 2004, I-2351, Randnr. 68).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Der Verbraucherschutz kann nach ständiger Rechtsprechung Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 53, vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 67, und vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 46).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Der verbindliche Charakter ihrer Entscheidungen, die nur auf gerichtlichem Weg angreifbar seien, sei dagegen ein Gesichtspunkt, der für eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt spreche, was sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus den Urteilen vom 21. Juni 1974, Reyners (2/74, Slg. 1974, 631, Randnr. 43), und vom 13. Juli 1993, Thijssen (C-42/92, Slg. 1993, I-4047, Randnr. 8), ergebe.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sind als Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Der Verbraucherschutz kann nach ständiger Rechtsprechung Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 53, vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 67, und vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 46).
  • EuGH, 09.07.1997 - C-34/95

    De Agostini

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Der Verbraucherschutz kann nach ständiger Rechtsprechung Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 53, vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 67, und vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 46).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Dabei beruft sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Urteile vom 13. Dezember 1983, Apple and Pear Development Council (222/82, Slg. 1983, 4083), vom 20. September 1988, Moormann (190/87, Slg. 1988, 4689, Randnr. 10), vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage (C-37/92, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9), und vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler (C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 43).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
    Dabei beruft sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Urteile vom 13. Dezember 1983, Apple and Pear Development Council (222/82, Slg. 1983, 4083), vom 20. September 1988, Moormann (190/87, Slg. 1988, 4689, Randnr. 10), vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage (C-37/92, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9), und vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler (C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 43).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 20.09.1988 - 190/87

    Oberkreisdirektor des Kreises Borken u.a. / Moormann

  • EuGH, 26.01.2006 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

  • EuGH, 14.12.2006 - C-257/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • EuGH, 24.05.2011 - C-54/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Als solche ist er so auszulegen, dass sich seine Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, deren Schutz diese Bestimmung den Mitgliedstaaten erlaubt, unbedingt erforderlich ist (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 7, Kommission/Spanien, Randnr. 34, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45, vom 29. November 2007, Kommission/Österreich, C-393/05, Slg. 2007, I-10195, Randnr. 35, und Kommission/Deutschland, C-404/05, Slg. 2007, I-10239, Randnrn.
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Dem Mitgliedstaat ist aber unbenommen, der Kontrollstelle auch die Befugnis zum Erlass von Maßnahmen einzuräumen, die ihrer Form nach Hoheitsakte - Verwaltungsakte - sind (EuGH, Urteil vom 29. November 2007 - C-404/05 - Slg. I-10239, 10242 ).
  • EuGH, 24.05.2011 - C-47/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen

    Als solche ist er so auszulegen, dass sich seine Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, deren Schutz diese Bestimmung den Mitgliedstaaten erlaubt, unbedingt erforderlich ist (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 7, Kommission/Spanien, Randnr. 34, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45, vom 29. November 2007, Kommission/Österreich, C-393/05, Slg. 2007, I-10195, Randnr. 35, und Kommission/Deutschland, C-404/05, Slg. 2007, I-10239, Randnrn.
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    So hat der EuGH in seiner jüngsten Entscheidung (29.11.2007, Rs. C- 404/05, Rnr. 30 ff. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Private Kontrollstellen)) abermals entschieden, dass sich die in diesen Artikeln vorgesehene Ausnahmeregelung auf Tätigkeiten beschränken, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen.

    Vorliegend ist die streitgegenständliche Tätigkeit ,,Fahren mit Blaulicht und Martinshorn", die nach Meinung des Auftraggeber den Begriff der öffentlichen Gewalt des Artikels 45 EGV erfülle, in geringerem Maße mit ,,hoheitlichen Qualitäten" ausgestattet, als die Kontrolltätigkeit der privaten Kontrollstellen im genannten Urteil des EuGH (29.11.2007, Rs. C- 404/05).

    So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Ausweitung der in den Art. 45 EG und 55 EG gestatteten Ausnahme auf einen Beruf als Ganzen nicht zu billigen, wenn die Tätigkeiten, die gegebenenfalls mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, einen abtrennbaren Teil der betreffenden Berufstätigkeit insgesamt darstellen (vgl. zu Art. 45 EG EuGH Urteil v. 21.06.1974 C-2/74, Rnr. 47; sowie Urt. 29.11.2007, Rs. C- 404/05).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche

    Ebenso kann die helfende und vorbereitende Rolle, die den privaten Kontrollstellen gegenüber der Überwachungsbehörde übertragen wurde, nicht als unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 51 AEUV angesehen werden (vgl. Urteil vom 29. November 2007, Kommission/Deutschland, C-404/05, Slg. 2007, I-10239, Randnr. 44).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-293/14

    Hiebler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Sachlicher

    34 Ferner sind, wie ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, helfende und vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt als von einer solchen Ausnahme ausgeschlossen anzusehen (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Deutschland, C-404/05, EU:C:2007:723, Rn. 44), da sie nicht die Wahrnehmung autonomer Entscheidungsbefugnisse umfassen, im Rahmen einer unmittelbaren staatlichen Aufsicht ergehen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, C-438/08, EU:C:2009:651, Rn. 36 und 41, sowie SOA Nazionale Costruttori, C-327/12, EU:C:2013:827, Rn. 53) und nicht mit Zwangsbefugnissen einhergehen (vgl. entsprechend Urteile Anker u. a., C-47/02, EU:C:2003:516, Rn. 61, und Kommission/Portugal, C-438/08, EU:C:2009:651, Rn. 44).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auf einem Gebiet, das auf Gemeinschaftsebene nicht vollständig harmonisiert ist, bleiben die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich befugt, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeiten auf diesem Gebiet festzulegen, sie müssen jedoch ihre Befugnisse unter Beachtung der durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (vgl. Urteile vom 29. November 2007, Kommission/Österreich, C-393/05, Slg. 2007, I-10195, Randnr. 29, und Kommission/Deutschland, C-404/05, Slg. 2007, I-10239, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-293/14

    Hiebler - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassungsfreiheit - Rein innerstaatliche

    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Thijssen (C-42/92, EU:C:1993:304, Rn. 22), Kommission/Spanien (C-114/97, EU:C:1998:519, Rn. 38), Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti (C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 47) und Kommission/Deutschland (C-404/05, EU:C:2007:723, Rn. 38).

    13 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Thijssen (C-42/92, EU:C:1993:304, Rn. 21 und 22), Kommission/Österreich (C-393/05, EU:C:2007:722, Rn. 36 und 42) und Kommission/Deutschland (C-404/05, EU:C:2007:723, Rn. 38 und 44).

  • VG München, 27.01.2011 - M 12 K 10.1079

    Kontrolle von Öko-Landbau-Unternehmen; Staatsaufgabe; Beleihung

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. November 2007 (Rs. C-404/05) führe zu keinem anderen Ergebnis.

    Anlass zu einer anderen Bewertung bietet auch nicht die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. November 2007 in der Rechtssache C-404/05, die die Frage betraf, ob und inwieweit - vor dem Hindergrund der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV bzw. Art. 56 AEUV) - die Tätigkeit der privaten Kontrollstellen eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 55, 45 Abs. 1 EGV (Art. 62, 51 Abs. 1 AEUV) darstellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop

    Zur Auslegung der vorherigen Verordnungen - Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. 1991, L 198, S. 1) und Verordnung (EG) Nr. 392/2004 des Rates vom 24. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung Nr. 2092/91 (ABl. 2004, L 65, S. 1) sind fünf Urteile ergangen (Urteile vom 29. November 2007, Kommission/Deutschland, C-404/05, EU:C:2007:723, vom 29. November 2007, Kommission/Österreich, C-393/05, EU:C:2007:722, vom 14. Juli 2005, Kommission/Spanien, C-135/03, EU:C:2005:457, vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, EU:C:1995:238, und 14. Juli 2005, Comité Andaluz de Agricultura Ecológica, C-107/04, EU:C:2005:470), von denen die ersten beiden eine Frage zum Kontrollsystem betreffen, und zwar zur ständigen Einrichtung privater Kontrollstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • EuGH, 01.02.2017 - C-392/15

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV -

  • EuGH, 24.05.2011 - C-53/08

    Commission v Austria

  • EuGH, 24.05.2011 - C-51/08

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten

  • EuGH, 24.05.2011 - C-50/08

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Private Gesellschaften, die damit beauftragt sind,

  • EuGH, 24.05.2011 - C-61/08

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2015 - C-168/14

    Grupo Itevelesa u.a. - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt -

  • EuGH, 29.11.2016 - C-293/14

    Hiebler - Urteilsberichtigung

  • VGH Bayern, 25.07.2012 - 21 BV 11.1332

    Ökologischer Landbau; private Kontrollstelle; Rechtsschutzbedürfnis; staatliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15, C-659/15 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3055
Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15, C-659/15 PPU (https://dejure.org/2016,3055)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - C-404/15, C-659/15 PPU (https://dejure.org/2016,3055)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - C-404/15, C-659/15 PPU (https://dejure.org/2016,3055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Caldararu

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel erlassene Europäische Haftbefehle - Übergabe ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Aranyosi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel erlassene Europäische Haftbefehle - Übergabe ...

  • ra.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    Ihm wird sich somit die Frage stellen, ob die von ihm für andere Bereiche des Unionsrechts herausgearbeiteten Grundsätze, wie sie im Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) in Bezug auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem enthalten sind, auf den speziellen Mechanismus des Europäischen Haftbefehls übertragen werden können, wobei die Gefahr besteht, diesen Mechanismus zu blockieren, eine Straftat ungeahndet zu lassen und äußerst schwerwiegende Folgen für die vollstreckenden Justizbehörden herbeizuführen.

    Mehrere Mitgliedstaaten schlagen eine Übertragung des vom Gerichtshof in seinem Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865)(17) herausgearbeiteten Grundsatzes vor.

    Im Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, verpflichtet sind, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der Verordnung Nr. 343/2003 zu überstellen, wenn ihnen aufgrund der Instrumente, über die sie verfügen, nicht verborgen geblieben sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geeignet sind, den Asylbewerber einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta auszusetzen(18).

    Zunächst handelt es sich bei dem vom Gerichtshof in seinem Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) herausgearbeiteten Grundsatz um eine Übertragung des tragenden Grundsatzes für die Vorschriften über die Abschiebung und die Ausweisung im Rahmen des Asylrechts auf Unionsebene.

    Schließlich ist zu berücksichtigen, was eine Anwendung des Urteils N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) auf den Mechanismus des Europäischen Haftbefehls bedeuten würde, welche ganz konkreten Folgen sie hätte und welche Grenzen es für sie unter Berücksichtigung der Rolle und der Befugnisse des Mitgliedstaats im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gibt.

    Im Rahmen der Rechtssache, in der das Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) ergangen ist, ging es darum, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags im Sinne der Verordnung Nr. 343/2003 zuständig war.

    Auch die praktischen Konsequenzen sind von ganz anderer Tragweite, denn auf der Grundlage der vom Gerichtshof in seinem Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) aufgestellten Grundsätze wären die vollstreckenden Justizbehörden verpflichtet, die Übergabe der gesuchten Person zu verweigern.

    Dies bedeutet, dass im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, der zum Zweck der Strafverfolgung erlassen wurde, die Übertragung des vom Gerichtshof in seinem Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) herausgearbeiteten Grundsatzes dazu führt, dass die vollstreckenden Justizbehörden die gesuchte Person nicht mehr zum Zweck der Strafverfolgung übergeben können und grundsätzlich auch nicht befugt sind, sie anstelle der ausstellenden Justizbehörden zu verfolgen.

    Auch wenn eine solche Lösung in Betracht kommt, ändert dies nichts daran, dass die Anwendung des vom Gerichtshof in seinem Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) herausgearbeiteten Grundsatzes auf den Mechanismus des Europäischen Haftbefehls zu einer unterschiedlichen Behandlung und damit zu einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz führt, je nachdem, ob die gesuchte Person verfolgt wird oder bereits verurteilt wurde.

    Angesichts all dieser Erwägungen ist daher festzustellen, dass einer Übertragung des vom Gerichtshof in seinem Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865) herausgearbeiteten Grundsatzes große, mit dem Wesen und den Zielen des Europäischen Haftbefehls verbundene Hindernisse entgegenstünden und dass sie zudem nicht nur zu einer Paralysierung des durch den Rahmenbeschluss geschaffenen Mechanismus führen würde, sondern auch äußerst schwerwiegende und nachteilige Konsequenzen für die vollstreckenden Justizbehörden hätte; ich werde darauf zurückkommen.

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    In dieser Verpflichtung kommt, wie wir sehen werden, der vom Gerichtshof in seinem Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454) angesprochene Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten zum Ausdruck.

    In seinem Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454) hat das Plenum des Gerichtshofs bekräftigt, dass diesem Grundsatz, zu dem "das Unionsrecht [die] Mitgliedstaaten ... verpflichtet", "fundamentale Bedeutung" zukommt, da er "die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht" und seine Beachtung für "das Gleichgewicht, auf dem die Union beruht", essenziell ist(34).

    Zweitens beruht dieses Vertrauen, wie der Gerichtshof in seinem Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454) ausführt, auf der grundlegenden Prämisse, dass jeder Mitgliedstaat mit allen anderen Mitgliedstaaten eine Reihe gemeinsamer Werte - auf die sich, wie es in Art. 2 EUV heißt, die Union gründet - wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte teilt und anerkennt, dass sie sie mit ihm teilen(37).

    36 - Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 194).

    44 - Ich nehme hier Bezug auf die vom Gerichtshof in Rn. 191 seines Gutachtens 2/13 (EU:C:2014:2454) angesprochenen außergewöhnlichen Umstände.

    56 - Diese Loyalitätspflicht ergibt sich aus Art. 4 Abs. 3 EUV und gilt nach dieser Bestimmung auch für die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Union (vgl. Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454, Rn. 202).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    So hat der Gerichtshof nach einer gängigen Formulierung, um "die Übergabe gesuchter Personen gemäß dem ... Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ... zu erleichtern"(28) und um "das mit [dem] Rahmenbeschluss im Sinne eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts errichtete System der Übergabe" zu stärken(29), in seinem Urteil Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616) die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Fälle, in denen sie die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls ablehnen können, möglichst zu begrenzen, und sie aufgefordert, von den ihnen durch Art. 4 des Rahmenbeschlusses in Bezug auf fakultative Ablehnungsgründe eingeräumten Möglichkeiten nicht zwingend Gebrauch zu machen, so bedeutsam die mit diesem Artikel angestrebten Ziele auch sein mögen(30).

    27 - Vgl. Urteile Leymann und Pustovarov (C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, Rn. 51), Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 57), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 35 und 36) sowie Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 38).

    28 - Urteile Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 59) und West (C-192/12 PPU, EU:C:2012:404, Rn. 62).

    29 - Urteil Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 58).

    30 - Urteil Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-168/13

    Nach dem Unionsrecht steht es den Mitgliedstaaten frei, bei Entscheidungen, mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    So hat der Gerichtshof in Anwendung dieser Grundsätze in seinem Urteil F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358)(40) entschieden, dass es die Rechtsordnung des Ausstellungsmitgliedstaats ist, in der Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, etwaige Rechtsschutzmöglichkeiten nutzen können, die es gestatten, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung oder auch des strafrechtlichen Hauptverfahrens, das zur Verhängung einer solchen Strafe oder Maßregel geführt hat, in Frage zu stellen(41).

    6 - Urteil F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 57 und 58).

    38 - Urteil F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 48).

    39 - Urteil F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 50).

    43 - Urteil F. (C-168/13 PPU, EU:C:2013:358, Rn. 49).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    Wiederum in Anwendung dieser Grundsätze hat der Gerichtshof im Urteil Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107)(42) entschieden, dass der Automatismus der Übergabe auch dann gilt, wenn die Verfassungsordnung des Vollstreckungsmitgliedstaats strengere Anforderungen an das Recht auf ein faires Verfahren stellt.

    Diese Situation ist meines Erachtens von dem Fall zu unterscheiden, in dem die vollstreckende Justizbehörde die Rechtmäßigkeit des Europäischen Haftbefehls an ihrem eigenen Grundrechtsstandard messen möchte; dieser Fall war u. a. Gegenstand des Urteils Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107).

    5 - Urteile Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 34) und Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 37).

    27 - Vgl. Urteile Leymann und Pustovarov (C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, Rn. 51), Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 57), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 35 und 36) sowie Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 38).

  • EuGH, 28.06.2012 - C-192/12

    West

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    In seinem Urteil West (C-192/12 PPU, EU:C:2012:404) hat der Gerichtshof, wiederum zur Erleichterung der Übergabe und zur Stärkung des Systems des Europäischen Haftbefehls, im Kontext aufeinanderfolgender Übergaben derselben Person entschieden, dass sich der Begriff "Vollstreckungsmitgliedstaat" ausschließlich auf den Mitgliedstaat bezieht, der die letzte Übergabe vorgenommen hat, um die Fälle zu begrenzen, in denen die nationalen Justizbehörden ihre Zustimmung zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verweigern können(33).

    25 - Urteil West (C-192/12 PPU, EU:C:2012:404, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    28 - Urteile Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 59) und West (C-192/12 PPU, EU:C:2012:404, Rn. 62).

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    23 - C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87.

    26 - C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87.

  • EuGH, 29.01.2013 - C-396/11

    Radu - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    5 - Urteile Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 34) und Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 37).

    27 - Vgl. Urteile Leymann und Pustovarov (C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, Rn. 51), Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 57), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39, Rn. 35 und 36) sowie Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 38).

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84) ausgeführt hat, hat nach Art. 6 der Charta jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit(45).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15
    In seinem Urteil Pupino (C-105/03, EU:C:2005:386) hat der Gerichtshof im Übrigen ausdrücklich festgestellt, dass die Union "ihre Aufgabe kaum erfüllen [könnte], wenn der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der insbesondere bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Recht der ... Union treffen, nicht auch im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gelten würde, die im Übrigen vollständig auf der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen beruht ..."(57).
  • EGMR, 10.03.2015 - 14097/12

    VARGA AND OTHERS v. HUNGARY

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

  • EGMR, 27.01.2015 - 36925/10

    Gefängnisse in Bulgarien: Unwürdige Zustände

  • EGMR, 24.07.2012 - 35972/05

    IACOV STANCIU v. ROMANIA

  • EGMR, 20.10.2011 - 5774/10

    MANDIC AND JOVIC v. SLOVENIA

  • EGMR, 25.11.2014 - 64682/12

    VASILESCU c. BELGIQUE

  • EGMR, 22.10.2009 - 17599/05

    NORBERT SIKORSKI c. POLOGNE

  • EGMR - 57875/09 (anhängig)

    [FRE]

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-452/16

    Poltorak

    21 - Zur Verhältnismäßigkeit im Kontext des EHB verweise ich auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der mit Urteil vom 5. April 2016 abgeschlossenen Rechtssache Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:140, Nrn. 137 ff.), und hinsichtlich der ausstellenden Justizbehörde insbesondere auf die Nrn. 145 bis 155. Vgl. auch das Ratsdokument 17195/1/10 REV 1, Revised version of the European Arrest Warrant, vom 17. Dezember 2010, S. 14, in dem die ausstellenden Behörden gebeten werden, vor Erlass des EHB zu prüfen, ob dies verhältnismäßig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24375
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05 (https://dejure.org/2007,24375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - C-393/05 (https://dejure.org/2007,24375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - C-393/05 (https://dejure.org/2007,24375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzungsverfahren - Freier Dienstleistungsverkehr - Kontrollstellen für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Erfordernis einer Niederlassung im Mitgliedstaat - Ausmaß der Harmonisierung - Ausübung öffentlicher Gewalt - Zwingende Gründe des ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzungsverfahren - Freier Dienstleistungsverkehr - Kontrollstellen für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus - Erfordernis einer Niederlassung im Mitgliedstaat - Ausmaß der Harmonisierung - Ausübung öffentlicher Gewalt - Zwingende Gründe des ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Landwirtschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 13.07.1993 - C-42/92

    Thijssen / Controledienst voor de verzekeringen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    21 - Urteil vom 13. Juli 1993, Thijssen (C-42/92, Slg. 1993, I-4047, Randnr. 22).

    52 bis 53, Thijssen, Randnr. 21, und vom 10. Dezember 1991, Kommission/Griechenland (C-306/89, Slg. 1991, I-5863, Randnr. 7).

    24 - Urteil Thijssen, angeführt in Fn. 21.

    27 - Vgl. Urteil Thijssen, oben angeführt in Nrn. 54 und 55.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    32 - Urteile vom 25. Juli 1991, Collectieve Antennevoorziening Gouda (C-288/89, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 12), und Kommission/Österreich, oben angeführt in Fn. 15, Randnr. 23.

    34 - Urteile Collectieve Antennevoorziening Gouda, Randnrn.

    35 - Collectieve Antennevoorziening Gouda, Randnr. 14.

  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    Die Verordnung Nr. 2092/91 unterscheidet sich jedoch durchaus von den Gemeinschaftsvorschriften, die in dem Urteil vom 20. Mai 1992, Ramrath (C-106/91, Slg. 1992, I-3351), einschlägig waren, auf das sich Österreich in seiner Klagebeantwortung beruft.

    Vgl. Urteil Ramrath, Randnr. 34.

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    19 - Urteil vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland (147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7); Urteil vom 29. Oktober 1998, Kommission/Spanien (C-114/97, Slg. 1998, I-6717, Randnr. 34); Urteil vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti (C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45).

    20 - Urteile vom 21. Juni 1974, Reyners (2/74, Slg. 1974, 631, Randnr. 45), und Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 09.07.1997 - C-222/95

    Parodi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    33 - Urteile vom 17. Dezember 1981, Webb (279/80, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17), Gebhard, oben angeführt in Fn. 12, Randnr. 38, und Urteil vom 9. Juli 1997, Parodi (C-222/95, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 und 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Parodi, Randnr. 21.

  • EuGH, 23.01.2003 - C-221/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    13 - Vgl. Urteil vom 23. Januar 2003, Kommission/Österreich (C-221/00, Slg. 2003, I-1007, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 - Vgl. entsprechend Urteil Kommission/Österreich, oben angeführt in Fn. 15, Randnrn.

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    20 - Urteile vom 21. Juni 1974, Reyners (2/74, Slg. 1974, 631, Randnr. 45), und Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    33 - Urteile vom 17. Dezember 1981, Webb (279/80, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17), Gebhard, oben angeführt in Fn. 12, Randnr. 38, und Urteil vom 9. Juli 1997, Parodi (C-222/95, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    19 - Urteil vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland (147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7); Urteil vom 29. Oktober 1998, Kommission/Spanien (C-114/97, Slg. 1998, I-6717, Randnr. 34); Urteil vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti (C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45).
  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
    19 - Urteil vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland (147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7); Urteil vom 29. Oktober 1998, Kommission/Spanien (C-114/97, Slg. 1998, I-6717, Randnr. 34); Urteil vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti (C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-55/93

    Strafverfahren gegen Van Schaik

  • EuGH, 10.12.1991 - C-306/89

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 01.02.2001 - C-108/96

    Mac Quen u.a.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-294/00

    Gräbner

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 14.12.2006 - C-257/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-404/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30215
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-404/05 (https://dejure.org/2007,30215)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - C-404/05 (https://dejure.org/2007,30215)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - C-404/05 (https://dejure.org/2007,30215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht